Bestehensbedingungen

In mindestens drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, müssen in der Abiturprüfung jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden. Die Prüfung darf in keinem Prüfungsfach mit 0 Punkten abgeschlossen werden. Im Abiturbereich muss die Mindestpunktzahl von 100 Punkten in vierfacher Wertung erreichet werden.
Sollte nach den schriftlichen Prüfungen deutlich werden, dass diese Bedingungen selbst bei bestem Verlauf der mündlichen Prüfungen nicht erreicht werden können, müssen mündliche Nachprüfungen absolviert werden.


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