Fremdsprachenverpflichtung

  • Der Beginn einer neuen Fremdsprache ist in der Einführungsphase möglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe keine 2. Fremdsprache hatten, müssen die neue Fremdsprache bis zur Q4 belegen.
  • Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache in der Mittelstufe hatten, diese aber am Ende der Mittelstufe abgegeben haben und in der E1 eine neue 2. FS gewählt haben, müssen diese bis Q4 belegen.

Die Bestimmungen über die Einbringverpflichtungen für das Abitur sind zu beachten.


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