Belegverpflichtung und Einbringverpflichtung bei einer neu begonnenen Fremdsprache

Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe keine 2. Fremdsprache hatten:

Diese Schülerinnen und Schüler müssen in der Einführungsphase eine neue Fremdsprache beginnen und diese bis einschließlich Q4 belegen. Die Halbjahre Q3 und Q4 sind in diesem Fall verpflichtend einzubringen.

Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe eine 2. Fremdsprache hatten, aber diese nach der Mittelstufe abgewählt haben:

Diese Schülerinnen und Schüler wählen in der Einführungsphase eine neue 2. FS  und müssen diese bis Q4 belegen. Kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. Wenn sie die Fremdsprache einbringen wollen, gilt, dass mindestens ein Kurs aus Q3 oder Q4 eingebracht werden muss und die Sprache bis einschließlich Q4 belegt werden muss.

Schülerinnen und Schüler, die in der Einführungsphase drei Fremdsprachen hatten:

Diese Schülerinnen und Schüler können die neu begonnene Fremdsprache bis Q4 belegen. Wenn sie die Fremdsprache einbringen wollen, gilt, dass mindestens ein Kurs aus Q3 oder Q4 eingebracht werden muss und die Sprache bis einschließlich Q4 belegt werden muss.


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