Aufgaben des Schulpersonalrats

Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Dienstherrn und fungiert als Mittler zwischen Kollegium und Schulleitung. 

 
Bei den monatlichen gemeinsamen Sitzungen informiert der Schulleiter den Personalrat über Angelegenheiten, die das Kollegium wesentlich berühren. Dies betrifft z.B. die Personalplanung wie Einstellungen, Versetzungen und eventuelle Überbesetzungen. Der Personalrat kann aber auch Informationen zu ihm wichtigen Themen einfordern, er hat ein Informationsrecht.
Der Personalrat bringt seinerseits Positionen in die Besprechung ein, die im Rahmen seiner Arbeit entstanden und im täglichen Kontakt mit den Kolleg*innen sichtbar geworden sind oder die direkt an ihn herangetragen werden. So werden Stimmungen und Meinungen aus dem Kollegium in Richtung Schulleitung verstärkt. 
Der Schulpersonalrat bespricht etwaige Ungleichbehandlungen (bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Stundenplänen etc.) mit der Schulleitung und versucht, eine Lösung zu finden.
Wird eine Lehrkraft zu einem Dienstgespräch gebeten, kann sie ein Personalratsmitglied als Person des Vertrauens dazu bitten.
 
Die weitreichendste Möglichkeit, um Interessen des Kollegiums durchzusetzen, besteht durch die Mitbestimmungsrechte: Einstellungen, Befristungen, Abordnungen, Versetzungen oder Kündigungen kann die Dienststelle nur mit der Zustimmung des Personalrates rechtswirksam durchführen. 
 
Schulleitung und Personalrat sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Das bedeutet, dass man sich offen und konstruktiv über Vorhaben und Probleme austauscht, aber auch beide Seiten Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche bewahren. 
Vertraulichkeit gilt natürlich gegenüber allen Themen und Problemen, die Kolleg*innen an den Personalrat herantragen!
 
Der Schulpersonalrat veranstaltet in jedem Schuljahr eine Personalversammlung, in welcher er einen Rechenschaftsbericht vorlegt und in der in einem offenen Austausch über wichtige Themen in der Schule beraten wird.
 
Rechtliche Grundlagen der Arbeit der Schulpersonalräte sind im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) niedergeschrieben.
 
Weitere Informationen zu Aufgaben und Rechten des Schulpersonalrats finden sich unter folgenden Links:

VBE Hessen

GEW Frankfurt

 
 

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