Die Fachschaft Politk und Wirtschaft sieht ihre grundlegende Aufgabe darin, den Schülerinnen und Schülern jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, die ihnen eine selbstbestimmte Teilnahme am öffentlich-politischen Leben in einer demokratischen Gesellschaft ermöglichen und sie befähigen, wirtschaftliche Entscheidungen zu durchschauen. Die Vorhaben für alle Jahrgangsstufen sollen dieser Aufgabe dienen.
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von Elias Born, Q3 (Tutorium Evers)
Am 19.12.2018 machten wir, der Leistungskurs Politik und Wirtschaft von Herrn Nezi, uns auf den Weg zur Deutschen Bundesbank nach Frankfurt am Main. Ab dem Frankenberger Bahnhof ging es morgens über Marburg zum Frankfurter Hauptbahnhof, von dem wir dann mit der U-Bahn zur Bundesbank gefahren sind. Dort angekommen, besichtigten wir zunächst das Geldmuseum im Gebäude der Bundesbank, in dem man viele interessante Informationen über Geld und Geldpolitik erfahren konnte, und erhielten danach einen 90-minütigen, sehr interaktiven Vortrag über die Deutsche Bundesbank. Dabei erfuhren wir viele Aspekte über die Aufgaben, Kunden und Arbeitsmöglichkeiten bei der Bundesbank. Außerdem informierte uns die Referentin ausführlich über Geld und Geldpolitik sowie den Euro als Zahlungsmittel und die internationale Zusammenarbeit im Eurosystem.
Am Montag, dem 28.05.2018, waren wir mit unserer Klasse und unserem PoWi-Lehrer Herrn Boßhammer im Frankenberger Amtsgericht. Bereits einige Wochen zuvor fingen wir voller Vorfreude mit den Vorbereitungen an. Zum Beispiel schauten wir uns auch eine Gerichtssendung im Fernsehen an, um vergleichen zu können, wie sich reale von fiktiven Gerichtsverhandlungen unterscheiden. Außerdem simulierten wir im Unterricht eine Gerichtsverhandlung und schlüpften in die Rolle des Richters, des Staatsanwalts, des Verteidigers oder des Angeklagten.
Bevor wir am Montagmorgen in den Gerichtsaal durften, wurden wir zuerst durchsucht, was ein seltsames Gefühl war. In der ersten Verhandlung ging es um Fahren ohne Führerschein mit Unfallverursachung. Der Angeklagte, welcher bereits mehrmals vorbestraft ist, erschien jedoch nicht zur Verhandlung, was auch seinen Verteidiger verwunderte. So wurde er ohne sein Dasein zu 110 Tagessätzen von je 13 € verurteilt. Bevor die zweite Gerichtsverhandlung begann, hatten wir die Möglichkeit, der Staatsanwältin und der Richterin Fragen zu ihrem Beruf oder dem Prozess zu stellen. Bei der zweiten Verhandlung ging es um Körperverletzung nach einem Fest. Der Angeklagte hatte laut eigener Aussage 20-40 Bier getrunken und danach den Geschädigten niedergeschlagen. Seine Strafe beträgt 50 Tagessätze mit jeweils 65 €. Da er sich den Tag nach dem Geschehen direkt entschuldigte und Schmerzensgeld überwiesen hatte, fiel die Strafe milder aus.
Unserer Meinung nach war der Ausflug ein sehr interessantes Erlebnis, auch wenn es ganz anders war als die Gerichtssendungen aus dem Fernsehen. Außerdem war es eine sehr spannende Form des PoWi-Unterrichts.
Emily Battefeld und Elli-Sophie Mandel, Klasse 8e
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